Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung

In der Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums

 

beginnend am Dienstag, den 23.04.2024, um 0.00 Uhr (MESZ)

und

endend am Donnerstag, den 25.04.2024, um 24:00 Uhr (MESZ)

wurde das gesetzlich erforderliche Quorum erreicht und die Gläubiger stimmten einer Verlängerung der Fälligkeit bis Ende Juni 2025 sowie einer Minderung des Gesamtnennbetrages und damit des Rückzahlungsbetrages mit der erforderlichen Mehrheit zu.

In der Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums

 

beginnend am Montag, den 17.07.2023, um 0.00 Uhr (MESZ)

und

endend am Mittwoch, den 19.07.2023, um 24:00 Uhr (MESZ)

wurde das gesetzlich erforderliche Quorum erreicht und die Gläubiger stimmten einer Verlängerung der Fälligkeit bis Ende Juni 2024 mit der erforderlichen Mehrheit zu. Ebenso wurde den vorgeschlagenen Beschlüssen eines eingegangenen Ergänzungsverlangens mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Gegen die gefassten Beschlüsse wurde Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist zulässig und begründet.

 

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente:

 

Abstimmung ohne Versammlung
vom 23. April 2024 bis 25. April 2024

Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum 02. bis 04. Mai 2023
Quorum nicht erreicht – weitere Gläubigerversammlung im Juni 2023

Die in der Abstimmung ohne Versammlung im Abstimmungszeitraum vom 17.07.2023 bis 19.07.2023 gefassten Beschlüsse sind noch nicht vollzogen und sollen vorsorglich aufgehoben werden.

 

Die Anleihebedingungen sollen dahingehend abgeändert werden, dass die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Rückzahlung durch einen Aufschub um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2025 erhält und der Gesamtnennbetrag und damit der Rückzahlungsbetrag vermindert wird.

 

Zur Abstimmung über die Prolongation lädt die Gesellschaft die Anleihegläubiger entsprechend den Anleihebedingungen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung ein, innerhalb des Zeitraums

 

beginnend am Dienstag, den 23.04.2024, um 0.00 Uhr (MESZ)

und

endend am Donnerstag, den 25.04.2024, um 24:00 Uhr (MESZ)

Die Einladung wurde am 8. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente:

 

Um dem Abstimmungsleiter die Prüfung der Nachweise sowie der Berechtigung zur Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte zu erleichtern, stellen wir ihnen folgende Musterformulare bereit:

 

 

Die Verwendung dieser Musterformulare ist nicht zwingend.

 

 

Antworten zu den wichtigsten Fragen:

 

1. Wo findet die Gläubigerversammlung statt?

Es handelt sich hier um eine Abstimmung ohne Versammlung. Es gibt also keine Zusammenkunft an einem Ort.

 

2. Wie kann ich meine Stimme abgeben?

Lesen sie sich die Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung – Aufforderung zur Stimmabgabe genau durch. Dort finden sie alle notwendigen Informationen. Nutzen sie für die Stimmabgabe am besten die von uns bereitgestellten Formulare (siehe Downloads)

 

3. Was muss ich bei der Stimmabgabe beachten?

Das wichtigste Dokument ist der Besondere Nachweis nebst Sperrvermerk. Das müssen sie von ihrer depotführenden Bank ausfüllen lassen und an den Notar senden, am besten zusammen mit ihrer Stimmabgabe oder Vollmacht an einen Dritten. Bitte achten sie darauf, dass ihre Unterlagen ausschließlich während des vorgegebenen Abstimmungszeitraums vom 23. April 2024 00:00 Uhr (MESZ) bis 25. April 2024 24:00 Uhr (MESZ) beim Notar eingehen.

 

4. Kann ich einen Stimmrechtsvertreter beauftragen?

Als Service stellen wir ihnen mit Herrn Mühlberger einen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der für sie gemäß ihren Weisungen abstimmt. Sie müssen ihn dazu bevollmächtigen. Schicken sie den von ihrer Bank ausgefüllten Besondere Nachweis nebst Sperrvermerk und ihre Stimmabgabe direkt an den Stimmrechtsvertreter. Er wird alle eingehenden Weisungen sammeln und am ersten Tag des Abstimmungszeitraums an den Notar übergeben. VORTEIL: Sie können jederzeit vor dem 23. April 2024 ihre Stimme abgeben.

 

Aufgrund der zunehmend erschwerten Geschäftsbedingungen in der Bau- und Vermietungsbranche in Verbindung mit dem aktuell schwierigen Zinsumfeld und der angespannten geopolitischen Lage mit ihren Auswirkungen auf wirtschaftliche Bereiche des Immobiliensektors ist die notwendige Liquidität für die fristgerechte Zahlung der ausstehenden Zinsen am 01. Juli 2023 und die fristgerechte Rückzahlung der Anleihe zum Laufzeitende gefährdet. Die Geschäftsführung der Timeless Homes GmbH hat somit beschlossen, eine erneute Prolongation der Unternehmensanleihe 2013/2023 (ISIN: DE000A1R09H8) für weitere zwei Jahre bis zum 30. Juni 2025 mit veränderten Anleihebedingungen vorzuschlagen.

In der Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum 02. bis 04. Mai 2023 wurde das erforderliche Quorum nicht erreicht.

Zur erneuten Abstimmung über die Prolongation lädt die Gesellschaft die Anleihegläubiger entsprechend den Anleihebedingungen daher zur Stimmabgabe in einer Zweiten Gläubigerversammlung ein. Die Einladung wurde am 14. Juni 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente:

 

Mit der Prolongation ist beabsichtigt, die Sicherheit der Rückzahlung der Anleihe 2013/2023 einschließlich der Zinsen zu erhöhen. Die Anleihebedingungen sollen dahingehend abgeändert werden, dass die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Rückzahlung durch einen Aufschub um weitere zwei Jahre erhält.

 

Dazu soll die Laufzeit, wie unter § 4 Abs. 1 der Anleihebedingungen angegeben, geändert werden. Ebenso soll dazu die Fälligkeit der für den Zeitraum ab dem 2. Juli 2020 anfallenden Zinsen in Höhe von 9,00 % pro Jahr auf das neue Laufzeitende festgelegt werden.

 

Um dem Abstimmungsleiter die Prüfung der Nachweise sowie der Berechtigung zur Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte zu erleichtern, stellen wir ihnen folgende Musterformulare bereit:

 

 

Die Verwendung dieser Musterformulare ist nicht zwingend.

 

 

Antworten zu den wichtigsten Fragen:

 

1. Wie kann ich meine Stimme abgeben?

Lesen sie sich die Einladung zur Zweiten Gläubigerversammlung genau durch. Dort finden sie alle notwendigen Informationen. Nutzen sie für die Stimmabgabe am besten die von uns bereitgestellten Formulare (siehe Downloads).

 

2. Kann ich einen Stimmrechtsvertreter beauftragen?

Als Service stellen wir ihnen einen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der für sie gemäß ihren Weisungen abstimmt. Sie müssen ihn dazu bevollmächtigen (siehe Musterformular). Schicken sie den von ihrer Bank ausgefüllten Besonderen Nachweis nebst Sperrvermerk (siehe Musterformular) direkt an den Stimmrechtsvertreter. Er wird alle eingehenden Weisungen sammeln und am Tag der Versammlung an den Versammlungsleiter übergeben.

IHR VORTEIL: Sie können jederzeit auch schon vor dem 29. Juni 2023 ihre Stimme abgeben.

 

3. Was muss ich bei der Stimmabgabe beachten?

Das wichtigste Dokument ist der Besondere Nachweis nebst Sperrvermerk (siehe Musterformular). Das müssen sie von ihrer depotführenden Bank ausfüllen lassen. Bitte achten sie darauf, dass ihre Unterlagen zusammen mit ihrer Weisung frühzeitig eingehen.

 

Aufgrund der zunehmend erschwerten Geschäftsbedingungen in der Bau- und Vermietungsbranche in Verbindung mit dem aktuell schwierigen Zinsumfeld und der angespannten geopolitischen Lage mit ihren Auswirkungen auf wirtschaftliche Bereiche des Immobiliensektors ist die notwendige Liquidität für die fristgerechte Zahlung der ausstehenden Zinsen am 01. Juli 2023 und die fristgerechte Rückzahlung der Anleihe zum Laufzeitende gefährdet. Die Geschäftsführung der Timeless Homes GmbH hat somit beschlossen, eine erneute Prolongation der Unternehmensanleihe 2013/2023 (ISIN: DE000A1R09H8) für weitere zwei Jahre bis zum 30. Juni 2025 mit veränderten Anleihebedingungen vorzuschlagen.

Die Auszählung aller beim Notar eingegangenen Stimmen einschließlich der erhaltenen Stimmrechtsvollmachten bei der Abstimmung ohne Versammlung ergab, dass das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Anleihen nicht erreicht wurde. Die Geschäftsführung plant deshalb, noch vor dem 30. Juni 2023 eine weitere Gesellschafterversammlung abzuhalten. Informationen dazu werden im Juni 2023 auf dieser Website veröffentlicht.

Die Einladung wurde am 14. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente:

 

Mit der Prolongation ist beabsichtigt, die Sicherheit der Rückzahlung der Anleihe 2013/2023 einschließlich der Zinsen zu erhöhen. Die Anleihebedingungen sollen dahingehend abgeändert werden, dass die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Rückzahlung durch einen Aufschub um weitere zwei Jahre erhält.

Dazu soll die Laufzeit, wie unter § 4 Abs. 1 der Anleihebedingungen angegeben, geändert werden. Ebenso soll dazu die Fälligkeit der für den Zeitraum ab dem 2. Juli 2020 anfallenden Zinsen in Höhe von 9,00 % pro Jahr auf das neue Laufzeitende festgelegt werden.

Abstimmung ohne Versammlung
02. Mai 2023 00:00 Uhr (MESZ) bis 04. Mai 2023 24:00 Uhr (MESZ)

Aufgrund der zunehmend erschwerten Geschäftsbedingungen in der Bau- und Vermietungsbranche in Verbindung mit dem aktuell schwierigen Zinsumfeld und der angespannten geopolitischen Lage mit ihren Auswirkungen auf wirtschaftliche Bereiche des Immobiliensektors ist die notwendige Liquidität für die fristgerechte Zahlung der ausstehenden Zinsen am 01. Juli 2023 und die fristgerechte Rückzahlung der Anleihe zum Laufzeitende gefährdet. Die Geschäftsführung der Timeless Homes GmbH hat somit beschlossen, eine erneute Prolongation der Unternehmensanleihe 2013/2023 (ISIN: DE000A1R09H8) für weitere zwei Jahre bis zum 30. Juni 2025 mit veränderten Anleihebedingungen vorzuschlagen.

Zur Abstimmung über die Prolongation lädt die Gesellschaft die Anleihegläubiger entsprechend den Anleihebedingungen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung ein. Die Einladung wurde am 14. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente:

 

Mit der Prolongation ist beabsichtigt, die Sicherheit der Rückzahlung der Anleihe 2013/2023 einschließlich der Zinsen zu erhöhen. Die Anleihebedingungen sollen dahingehend abgeändert werden, dass die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Rückzahlung durch einen Aufschub um weitere zwei Jahre erhält.

Dazu soll die Laufzeit, wie unter § 4 Abs. 1 der Anleihebedingungen angegeben, geändert werden. Ebenso soll dazu die Fälligkeit der für den Zeitraum ab dem 2. Juli 2020 anfallenden Zinsen in Höhe von 9,00 % pro Jahr auf das neue Laufzeitende festgelegt werden.

Um dem Abstimmungsleiter die Prüfung der Nachweise sowie der Berechtigung zur Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte zu erleichtern, stellen wir ihnen folgende Musterformulare bereit:

 

Die Verwendung dieser Musterformulare ist nicht zwingend.

Antworten zu den wichtigsten Fragen:

1. Wo findet die Gläubigerversammlung statt?

Es handelt sich hier um eine Abstimmung ohne Versammlung. Es gibt also keine Zusammenkunft an einem Ort.


2. Wie kann ich meine Stimme abgeben?

Lesen sie sich die Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung – Aufforderung zur Stimmabgabe genau durch. Dort finden sie alle notwendigen Informationen. Nutzen sie für die Stimmabgabe am besten die von uns bereitgestellten Formulare (siehe Downloads).


3. Was muss ich bei der Stimmabgabe beachten?

Das wichtigste Dokument ist der Besondere Nachweis nebst Sperrvermerk (siehe Musterformular). Das müssen sie von ihrer depotführenden Bank ausfüllen lassen und an den Notar senden, am besten zusammen mit ihrer Stimmabgabe oder Vollmacht an einen Dritten. Bitte achten sie darauf, dass ihre Unterlagen ausschließlich während des vorgegebenen Abstimmungszeitraums vom 02. Mai 2023 00:00 Uhr (MESZ) bis 04. Mai 2023 24:00 Uhr (MESZ) beim Notar eingehen.


4. Kann ich einen Stimmrechtsvertreter beauftragen?

Als Service stellen wir ihnen mit Herrn Mühlberger einen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der für sie gemäß ihren Weisungen abstimmt. Sie müssen ihn dazu bevollmächtigen (siehe Musterformular). Schicken sie den von ihrer Bank ausgefüllten Besonderen Nachweis nebst Sperrvermerk (siehe Musterformular) und ihre Stimmabgabe (siehe Musterformular) direkt an den Stimmrechtsvertreter. Er wird alle eingehenden Weisungen sammeln und am letzten Tag des Abstimmungszeitraums an den Notar übergeben.

IHR VORTEIL: Sie können jederzeit auch schon vor dem 02. Mai 2023 ihre Stimme abgeben.